AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote:
Unsere Angebote sind stets unverbindlich, sofern nicht besondere Abmachungen getroffen worden sind.
Aufträge gelten dann als angenommen, wenn die Lieferung durch uns erledigt oder wenn sie von uns binnen 14 Tage schriftlich bestätigt sind.
Das gleiche gilt für irgendwelche Änderungen, Zusätze oder Abreden, die mündliche, telefonisch oder schriftliche erfolgen.
Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist für das Vertragsverhältnis maßgebend.
2. Lieferungen:
Die angegebene bzw. zugesagten Lieferzeiten bemühen wir uns nach Möglichkeit einzuhalten, diese sind jedoch nicht rechtsverbindliche.
Der Käufer kann aus verzögerter Lieferung keine Ansprüche oder rechtegleiche welcher
Artherleiten. Sollte sich die Lieferung länger als 1 Monat über den vorgesehenen Lieferzeitpunkt hinaus verzögern, kann
der Käufer unter Ausschuss weiterer Rechte die Annahme der Leistung verweigern, wenn er die Lieferung zuvor
schriftlich angemahnt hat und wenn die Verzögerung ausschließlich auf Umstände zurückzuführen ist, die von uns zu
vertreten sind. Im Fall höherer Gewalt, wozu auch Verkehrsstörungen und Störungen beim Versand zählen, sind wir
von der Verpflichtung befreit. Gleiches gilt, wenn Zulieferanten oder sonstige Dritte nicht vertragsgemäß, insbesondere
nicht rechtzeitig liefern.
Nachträgliche Auftragsänderungen und Terminverschiebungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie von uns telefonisch oder schriftlich bestätigt sind.
3. Zahlung:
Als Basis für die Rechnungsstellung gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Die Rechnungsbeträge sind für uns
kostenfrei zu überweisen. Zahlungsziel 30 Tage netto, außer wenn etwas anderes in der Auftragsbestätigung vermerkt
ist. Die Zahlung muss bis zu den genannten Fälligkeitsdatum eingegangen sein. Ein vereinbarter Skontoabzug wird nur
unter der Voraussetzung anerkannt die sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen, die Zurückhaltung fälliger Rechnungen sowie sonstige Abzüge (z.B. Fracht)
sind in keinem Fall zulässig. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden vom Fälligkeitsdatum an unter Vorbehalt der
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen von mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz und
Mahnkosten fällig. Erfahren wir nach Vertragsabschluss innerhalb der Zahlungsfrist ungünstige Auskünfte über den
Käufer, können wir sofortige Barzahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Gelieferte Ware können wir dann
ohne besonderen Titel zurückholen. Aller dadurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. Unser Erfüllungsanspruch bleibt unberührt.
4. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in unserem
Eigentum. Im Fall der Weiterveräußerung tritt an die Stelle der gelieferten Ware der Anspruch des Käufers an seinen
Abnehmer, der bis zur Höhe unserer gesamten Forderung schon jetzt als an uns abgetreten gilt. Wir werden diese
Forderung erst einziehen, wenn der Käufer mit einer uns zustehenden Forderung in Verzug gerät oder wenn wir
ungünstige Auskünfte erhalten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, sämtliche Vorbehaltsware vom Käufer oder
seinen Abnehmern ohne weiteren Titel zurückzuholen und nach unserer Wahl von den Kaufverträgen über dieser
Ware oder noch erfüllenden Kaufverträgen zurückzutreten oder aber Erfüllung zu verlangen und die zurückgeholte Ware freihändig oder im Wege des Pfandverkäufers zu veräußern.
Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt, hat uns der Käufer sofort zu benachrichtigen. Er ist verpflichtet sie ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
5. Mängelrüge:
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 15 Tagen nach Empfang des Liefergegenstandes zu erheben.
Sie müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der
ganzen Lieferung führen. Unsere Haftung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Beseitigen des Mangels oder
entsprechender Ersatzlieferung. Der Besteller hat jedoch das recht, bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich des beanstandeten
Teils zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann.
6: Erfüllung und Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort-und-soweit rechtlich möglich- Gerichtsstand wird für beide Teile ausschließlich München vereinbart.
Mündliche Nachreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für alle unsere Geschäfte sind ausschließlich die in Deutschland gültigen Gesetze maßgebend.
7: Von den Liefer-Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
8: Sollte durch Sonderabmachung oder aus einem sonstigen Grund eine der genannten Bedingungen ungültig sein, so wird hierdurch die Verbindlichkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.
München den 04.01.2024